- + schriftliche Ausfertigung eines Übersetzungsakts
- € 2,66
- + 1 Ausfertigung eines schwarz-weiß Briefes des Formats A4
- € 0,10
1 normpage = 1 800 Zeichen einschließlich Leerzeichen
Verordnung 491/2004 Gesetzessammlung
Verordnung des Justizministeriums der Slowakischen Republik über die Vergütung, die Erstattung von Auslagen und den Ausgleich von Zeitverlusten für Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer.
Gemäß dieser Verordnung § 10 Abs. 1 Bst. b) berechne ich für jede angefangene Übersetzungsseite 19,92 € ohne Mehrwertsteuer.
§ 10 Abs. 5 lautet: „Eine Seite einer Übersetzung ist Text, der durch eine Schreibmaschine oder ein Texteditor mit 30 Zeilen zu 60 Zeilen pro Zeile, einschließlich Leerzeichen, oder 1 800 Zeichen pro Seite, geschrieben wurde. Jede letzte unvollständige Seite und jede einzelne unvollständige Seite oder Urkunde mit weniger als einer Seite gilt als eine ganze Seite.“
Gemäß § 12 Absatz 1: “Wenn der Auftraggeber verlangt, ein Sachverständigenakt, ein Dolmetschakt (im Folgenden „Dolmetschakt“ genannt) oder ein Übersetzungsakt unverzüglich auszuüben, wird die Tarifvergütung um höchstens 50% erhöht.
Gemäß § 12 Absatz 3 “wenn die Übersetzung äußerst anspruchsvoll in Bezug auf Genauigkeit und Fachwissen ist, wird die Tarifvergütung um höchstens 30% erhöht.”
Gemäß § 14 Absatz 3 Buchstabe a) berechne ich 2,66 € für eine schriftliche Ausfertigung des Übersetzungsakts, gemäß dem Buchstaben b) berechne ich 0,10 € für die Ausfertigung eines schwarz-weiß Briefes des Formats A4 eines schriftlich eingebrachten Übersetzungsakts.